Aktuelles
Neuigkeiten vom Zahnteam Dr. Müller MSc
Bonusheft: Immer noch aktuell!
Manche gesetzlich Versicherten meinen, das Bonusheft habe nach den Reformen der letzten Jahre keine Gültigkeit mehr. Das ist ein teurer Irrtum!
Wer regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt nachweisen kann, bekommt auch in Zukunft einen höheren Zuschuss für Zahnersatz von seiner Krankenkasse. Erfahren Sie jetzt die Details dazu:
Wer als gesetzlich Versicherter Zahnersatz braucht, erhält von seiner Krankenkasse einen sogenannten Festzuschuss. Die Höhe dieses Festzuschusses richtet sich nach der Anzahl der behandlungsbedürftigen und fehlenden Zähne.

Wer mindestens 5 Vorjahre regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt mit seinem Bonusheft nachweisen kann, erhält einen um 20 Prozent höheren Festzuschuss. Wer mindestens 10 Vorjahre regelmäßige Untersuchungen nachweisen kann, erhält einen um 30 Prozent höheren Festzuschuss.